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Volkshaus Jena - Reihenbestuhlung des Rangs © JenaKultur, Foto: Karoline Krampitz
© JenaKultur, Foto: Karoline Krampitz

Leitfaden für Veranstaltungen und Veranstalter

Leitfaden für Veranstalter in Jena – Gebote statt Verbote

Die Corona-Pandemie hat die Veranstaltungsbranche seit März 2020 zum Erliegen gebracht. Tagungen, Messen, Meetings und kulturelle Events wurden abgesagt oder langfristig verschoben. Nach den einschneidenden Restriktionen der vergangenen Monate gibt es nun einige Lockerungen. Diese lassen auf ein zaghaftes Aufleben der Veranstaltungsaktivitäten hoffen. Zwar gilt weiterhin das Verbot für Großveranstaltungen. Dennoch sind öffentliche und nicht öffentliche Zusammenkünfte bis zu einer bestimmten Personenzahl wieder möglich. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Der “Leitfaden für Veranstalter” soll helfen, Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Durchführbarkeit von Veranstaltungen und zum Infektionsschutz zu bekommen.

Der für Veranstaltungen in Jena erarbeitete Leitfaden basiert auf der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Welche öffentlichen Veranstaltungen bleiben verboten? Welche sind ab sofort erlaubt? Inwieweit sind Ausnahmeregelungen möglich? Was müssen Organisatoren und Veranstalter beachten?

Der vorliegende Leitfaden (Stand 13. Oktober 2020) gibt einen Überblick über diese und weitere wichtige Fragen. Wir wissen, dass Veranstaltungen weiterhin besondere Ansteckungspunkte sind. Umso wichtiger ist es, den Empfehlungen zum Infektionsschutz zu folgen und verpflichtende Bestimmungen einzuhalten.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen gerne!

Sie erreichen uns unter www.jenaconvention.de, per E-Mail an convention@jena.de oder telefonisch unter +49 3641 498333.